Wer heiratete Karoline Auguste von Bayern?
Wilhelm I. heiratete Karoline Auguste von Bayern am . Caroline Augusta of Bavaria war am Hochzeitstag 16 Jahre alt (16 Jahre, 4 Monate und 0 Tage). Wilhelm I. war am Hochzeitstag 26 Jahre alt (26 Jahre, 8 Monate und 12 Tage). Der Altersunterschied betrug 10 Jahre, 4 Monate und 12 Tage.
Die Ehe dauerte 7 Jahre, 7 Monate und 4 Tage (2774 Tage). Die Ehe endete am .
Franz II. heiratete Karoline Auguste von Bayern am . Karoline Auguste von Bayern war am Hochzeitstag 24 Jahre alt (24 Jahre, 9 Monate und 2 Tage). Franz II. war am Hochzeitstag 48 Jahre alt (48 Jahre, 8 Monate und 29 Tage). Der Altersunterschied betrug 23 Jahre, 11 Monate und 27 Tage.
Die Ehe dauerte 18 Jahre, 3 Monate und 20 Tage (6686 Tage). Die Ehe endete am .
Karoline Auguste von Bayern
Karoline Charlotte Auguste von Bayern (* 8. Februar 1792 in Mannheim; † 9. Februar 1873 in Wien) war die Tochter von König Maximilian I. Joseph von Bayern und seiner Gattin Auguste Wilhelmine von Hessen-Darmstadt und durch ihre beiden Eheschließungen erst Kronprinzessin von Württemberg und schließlich Kaiserin von Österreich.
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Wilhelm I.
Wilhelm I. von Württemberg (* 27. September 1781 in Lüben in Schlesien; † 25. Juni 1864 in Cannstatt), geboren als Prinz Friedrich Wilhelm Karl, war von 1816 bis 1864 als Wilhelm I. der zweite König von Württemberg.
Nachdem Wilhelms Jugend von Auseinandersetzungen mit seinem Vater König Friedrich geprägt war, übernahm er die Herrschaft in Württemberg im von Missernten und Hungersnot geprägten „Jahr ohne Sommer“ 1816. Nach seinem Amtsantritt leitete er umfassende Reformen ein, die sich in der Zustimmung der württembergischen Landstände zur Verfassung am 25. September 1819 manifestierten. In seiner 48 Jahre andauernden Regierungszeit wandelte sich das Königreich Württemberg vom aus verschiedenen konfessionell unterschiedlichen Fürstentümern entstandenen heterogenen Agrarstaat zu einem Verfassungsstaat mit einer gemeinsamen Identität und einer durchorganisierten Verwaltung.
Neben seiner erfolgreichen Innenpolitik verfolgte er während seiner gesamten Regierungszeit eine ambitionierte auf Deutschland und Europa ausgerichtete Außenpolitik, die auf eine Veränderung des vom Wiener Kongress geschaffenen europäischen Machtsystems abzielte. Neben den Großmächten Preußen und Österreich sah er in den Königreichen Bayern, Sachsen, Hannover und Württemberg Kristallisationskerne einer dritten deutschen Großmacht. Auch wenn diese Triaspläne nie zum Erfolg führten, gewährleisteten sie während seiner gesamten Regierungszeit eine durchgängige, schlüssige und zielgerichtete Politik.
Als einziger deutscher Monarch sah Wilhelm sich gezwungen, die Reichsverfassung von 1848 anzuerkennen. Nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 verfolgte er eine restaurative Politik, die sein liberales Image aus der Zeit vor der Revolution konterkarierte. Er starb 1864 auf Schloss Rosenstein in Cannstatt. Sein Grab befindet sich in der Grabkapelle auf dem Württemberg.
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Franz II.
Franz Joseph Karl (* 12. Februar 1768 in Florenz; † 2. März 1835 in Wien) aus dem Haus Habsburg-Lothringen war von 1792 bis 1806 als Franz II. der letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. 1804 begründete er das Kaisertum Österreich, das er als Franz I. bis zu seinem Tod regierte.
Um dem Hegemoniestreben des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte in Mitteleuropa zu begegnen und einem Statusverlust vorzubeugen, nahm er 1804 den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an, führte aber bis 1806 den Titel Erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches weiter. In der Literatur wird er daher oft Franz II./I. genannt, zur Unterscheidung von seinem Großvater Franz I. Stephan.
Seine Abdankungserklärung vom 6. August 1806, mit der er „die deutsche Kaiserkrone und das Reichsregiment“ niederlegte und „die Churfürsten, Fürsten und übrigen Stände, wie auch alle Angehörige und die Reichsdienerschaft, ihrer bisherigen Pflichten“ entband, stand unter der Sorge, die Reichskrone könne in französische Hände und seine österreichischen Länder im Reich könnten de jure unter napoleonische Herrschaft gelangen. De facto wurde das Reich – ohnedies nur mehr ein sehr loser Zusammenschluss – durch den 1806 auf Betreiben Napoleons gegründeten Rheinbund gesprengt, dessen Fürsten aus dem Reich austraten. Die Niederlegung der Kaiserkrone gilt daher als Bestätigung der Auflösung des Reiches, auch wenn sie keinen entsprechenden Rechtsakt darstellte.
Bis zu seinem Tode 1835 blieb Kaiser Franz außerdem König von Böhmen, Kroatien und Ungarn. Seine Hausmacht blieben nach wie vor die habsburgischen Erblande.
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